Mitgliedschaft in der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V.
Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Arbeit der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, insbesondere die Erschließung und Aufbereitung genealogischer Quellen und die Publikation familiengeschichtlicher Literatur. Für Ihre eigene Forschung profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht von der Mitgliedschaft in der WGfF durch:
- Austausch mit anderen Familienforschern und kollegiale Hilfe
- Vorträge und andere Veranstaltungen der WGfF und ihrer Bezirksgruppen
- Vorträge und Veranstaltungen sowie der Bibliothek unserer Bezirksgruppe
- regelmäßigen Bezug der Mitgliedszeitschrift der WGfF (vierteljährlich; im Mitgliedsbeitrag inbegriffen)
- Möglichkeit der ständigen Mitgliedschaft in der Mailingliste der WGfF
- Bezug der Bücher und CD-ROMs der WGfF zum ermäßigten Mitgliederpreis
- uneingeschränkten Online-Zugriff auf alle im Rahmen der Digitalen Bibiliothek der WGfF verfügbaren Dokumente
Diese und weitere Informationen können Sie auch dem Flyer entnehmen.
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt ab 1.1.2012 für Personen und Körperschaften 40,00 €. Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen ermässigten Mitgliedsbeitrag von 20,00 €. Dieser ermäßigte Satz gilt auch für Familienangehörige eines Mitglieds.
Wenn Sie der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e. V. beitreten möchten, können Sie hier die Beitrittserklärung sowie eine Einzugsermächtigung herunterladen.
Aus rechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen müssen wir Sie bitten, die Beitrittserklärung auszudrucken und persönlich unterschrieben an die im Formular vorgegebene Adresse zu versenden.
Nach der Bearbeitung Ihrer Beitrittserklärung erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung. Wohnen Sie im Gebiet unserer Bezirksgruppe, werden Sie damit gleichzeitig deren Mitglied. Sie können sich aber auch ausdrücklich für die Zuordnung zu unserer oder einer anderen Bezirksgruppe entscheiden.
Die Satzung der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V. finden Sie hier.
Die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde, e.V. ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 51 ff. AO dient. Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Wissenschaft und Forschung
Den aktuellen Freistellungsbescheid können Sie hier herunterladen.
Das Mitgliederverzeichnis der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e. V., Stand: 31. Juli 2004. 537 Seiten mit einer PDF-Datei auf CD-Beilage. 20,00 €, WGfF-Mitglieder 15,00 €.