WGfF | FAQ - NS-Zeit

Häufige Fragen: Nationalsozialismus

Wo werden die während des Dritten Reiches erstellten "Ariernachweise" aufbewahrt?

Die während des Dritten Reiches erstellten "Ariernachweise" mussten zwar zu verschiedenen Anlässen Behörden oder Parteidienststellen vorgelegt werden, aber sie wurden nicht zentral gesammelt, sondern verblieben bei dem jeweiligen Probanden. Daher gibt es auch heute kein Archiv, in dem "Ariernachweise" aufbewahrt werden; die "Ariernachweise" sind im Besitz der Familien zu suchen. Eine Ausnahme betrifft Angehörige der SS: In personenbezogenen Akten des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS können im Einzelfall auch Ahnentafeln überliefert sein. Diese Unterlagen befinden sich im Bundesarchiv - Berlin Document Center (vgl. die Hinweise des Bundesarchivs: "Personenbezogene Unterlagen aus der Zeit des Nationalsozialismus").

Bundesarchiv
Abteilung Deutsches Reich
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
Tel.: 01888-7770-411
Fax: 01888-7770-111
E-Mail:
Internet: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Ueber-uns/Aus-unserer-Arbeit/berlin-document-center.html

Im übrigen sei an dieser Stelle davor gewarnt, Angaben aus den "Ariernachweisen" unkritisch zu übernehmen. Für die meisten Betroffenen und die Pfarr- und Standesämter war der "Ariernachweis" eine lästige Pflicht, und nicht selten sind die Angaben ungenau recherchiert oder auch schlicht falsch. Im Einzelfall mögen auch bewusst Daten gefälscht worden sein, um den geforderten Nachweis der "arischen" Abstammung erbringen zu können.

Wo gibt es Informationen über Zugehörigkeit zur NSDAP und anderen NS-Organisationen?

Die Mitgliederkartei der NSDAP und anderer NS-Organisationen sind fast vollständig erhalten und werden heute im Bundesarchiv in Berlin (Berlin Document Center) aufbewahrt. Personenbezogene Auskünfte werden erteilt an die Betroffenen selbst oder nach Ablauf einer Frist von 30 Jahren nach dem Tod. Vor Ablauf dieser Frist kann Auskunft erteilt werden, wenn die direkten Erben (Ehepartner, Kinder, ggf. Enkel) mit der Erteilung der Auskunft einverstanden sind (vgl. die Hinweise des Bundesarchivs: "Personenbezogene Unterlagen aus der Zeit des Nationalsozialismus").

Von einfachen Mitgliedern der NSDAP liegt zumindest die Karteikarte aus der Mitgliederkartei vor (mit Angaben zu Wohnort und Beruf); teilweise sind auch die eigenhändig unterschriebenen Aufnahmeanträge vorhanden. Zu Parteifunktionären lassen sich teilweise weitere Unterlagen ermitteln; das hängt im Einzelfall aber davon ab, welche Aufgaben und Funktionen der Betroffene innehatte. Von SS-Mitgliedern und SS-Offizieren sind auch - teilweise recht umfangreiche - Personalakten erhalten.

Bundesarchiv
Abteilung Deutsches Reich
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
Tel.: 01888-7770-411
Fax: 01888-7770-111
E-Mail:
Internet: http://www.bundesarchiv.de

Weitere Informationen können ggf. den Entnazifizierungsfragebögen und den Akten der Entnazifizierungskommissionen entnommen werden. Die Entnazifizierungsfragebögen befinden sich heute in den Staatsarchiven der einzelnen Bundesländer, die Akten der Spruchkammern sind im Bundesarchiv in Koblenz.